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Die gesetzlichen Grundlagen der Steuerberater-Prüfung ergeben sich aus dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) in der jeweils gültigen Fassung.
Prüfungsorgan ist die Steuerberaterkammer Hamburg sofern der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung in Hamburg vorwiegend beruflich tätig ist oder mangels beruflicher Tätigkeit hier seinen Wohnsitz bzw. seinen vorwiegenden Aufenthalt hat (§ 37 b StBerG).
Steuerberaterkammer Hamburg KdöR Raboisen 32, 20095 Hamburg Telefon (040) 44 80 43 - 0
Weitere Informationen über aktuelle Prüfungstermine, Zulassungsvoraussetzungen sowie die Antragsformulare "Zulassung zur Steuerberater-Prüfung" und "Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen" erhalten Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer Hamburg.
Unter der oben angegebenen Telefonnummer erhalten Sie von der Steuerberaterkammer ebenfalls Antworten auf Ihre Fragen.
In problematischen Fällen können Sie sich auch gern an unseren Geschäftsführer, Thomas Volkmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, wenden (Telefon: 040 / 45 72 59). |
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